Neue Denkmalförderung in NRW

Informationen
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02/2026

Die Hansestadt Attendorn informiert über ein neues Programm in der Denkmalförderung.

Bild vergrößern: Denkmalplakette an einer Wand.

Neues Förderprogramm zum Erhalt von Denkmälern

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem 1. Januar 2026 ein neues, vereinfachtes Förderprogramm für den Erhalt von Denkmälern gestartet. Private Eigentümerinnen und Eigentümer können finanzielle Unterstützung für die Instandsetzung und denkmalgerechte Sanierung ihrer historischen Gebäude beantragen.

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Sicherung und Restaurierung von Fassaden, Dächern, Fenstern und historischer Bausubstanz. Für private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beträgt die Förderung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Auch ehrenamtliche Leistungen können berücksichtigt werden.

Vollständig digitales Antragsverfahren

Neu ist vor allem das vollständig digitale Antragsverfahren über das Landesportal "Nordrhein-Westfalen fördert". Die bewilligten Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt – schnell und ohne zusätzliche Mittelanforderung. Zuständig für die Abwicklung des Förderverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Die Hansestadt Attendorn empfiehlt allen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern, sich frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung zu setzen und geplante Maßnahmen abzustimmen. So können die Chancen auf eine Förderung optimal genutzt werden.

Weitere Informationen und der Zugang zum Förderportal sind online abrufbar unter www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw.

Ansprechpartnerinnen im Rathaus

Für Informationen stehen Carolin Glasbrenner und Sabine Höffer von der Unteren Denkmalbehörde der Hansestadt Attendorn unter der Telefonnummer 02722/64-325 oder per E-Mail an c.glasbrenner@attendorn.org oder s.hoeffer@attendorn.org gerne zur Verfügung.

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