Neuer digitaler Fischereischein

Informationen
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07/2026

Nach Verabschiedung des Landesfischereigesetzes können Fischereischeine ab dem 1. Juli 2026 auch digital beantragt und verwaltet werden.

Bild vergrößern: Finger zeigt auf Schriftzug Information

Digitalisierte Fischereischeinverwaltung

Mit der Einführung der digitalen Fischereischeinverwaltung stehen Bürgerinnen und Bürgern künftig zwei Antragswege zur Verfügung: die Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde oder online über das NRW-Serviceportal. Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt; die Berechtigung zur Fischereiausübung bleibt weiterhin an die Entrichtung der Fischereiabgabe gebunden. Bestehende Fischereischeine behalten zunächst ihre Gültigkeit.

Die beigefügte Datei informiert über die wichtigsten Änderungen, Übergangsregelungen, Gebühren sowie die künftig mitzuführenden Nachweise:

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