
Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn erinnert an verbindliche Zeichnung
Die Beteiligungsfrist für die Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn endet in wenigen Tagen: Noch bis einschließlich 31. August 2026 können Interessierte ihre bereits abgegebene Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung umwandeln.

Nachmeldung für begrenzte Zeit noch möglich
Wer seine bisherige Interessensbekundung noch nicht in eine verbindliche Beteiligung umgewandelt hat, sollte dies daher jetzt über das Beteiligungsportal erledigen. Wer die Frist kurzfristig verpasst, kann sich nur noch für eine begrenzte Zeit direkt bei der Bürgerenergiegenossenschaft melden. Eine Berücksichtigung kann in diesem Fall jedoch nicht garantiert werden.
Die Genossenschaft weist darauf hin, dass Interessensbekundungen nicht automatisch in verbindliche Zeichnungen umgewandelt werden. Die Umwandlung muss aktiv über das Beteiligungsportal vorgenommen werden.
Inzwischen wurden auch die Darstellungsprobleme des Portals auf mobilen Endgeräten behoben. Damit kann man die verbindliche Zeichnung nun auch bequem über das Smartphone vornehmen.
Mit wenigen Klicks zeichnen
Nach der Anmeldung mit den vorhandenen Zugangsdaten finden Interessierte ihre bisherige Interessensbekundung im persönlichen Portfolio. Über das dort angezeigte Umwandlungsicon gelangen sie zum Zeichnungsdialog. Nach Prüfung der persönlichen Daten und Eingabe der gewünschten Zeichnungssumme wird die Beteiligung mit einem Klick auf „Verbindlich investieren“ abgeschlossen. Die maximale Investitionssumme entspricht der Höhe der zuvor abgegebenen Interessensbekundung. Die Beitrittserklärung und weitere Informationen zum Ablauf werden anschließend per E-Mail zugesandt.
Wer die Online-Frist am 31. August verpasst hat, sollte sich möglichst zeitnah direkt mit der Genossenschaft (Michael Stinn, Geschäftsführer Bürgerwindpark Attendorn, Tel.: 02722 / 64-426, E-Mail: mitgliedschaft@buergerenergiegenossenschaft-attendorn.de) in Verbindung setzen. Nachmeldungen können nur noch für eine kurze Übergangszeit und vorbehaltlich der weiteren Abwicklung berücksichtigt werden.



